Kein Fussbreit auf unser Land

Rechte nutzen - Zugang verweigern

Nach dem Bundesberggesetz (§ 39) hat jeder Nutzer oder Eigentümer das Recht, Vattenfall das Betreten seines Grundstücks ohne Angabe von Gründen zu verbieten. Entsprechend haben die Stadt Beeskow und die ansässigen Agrarbetriebe erklärt, dass sie Vattenfall nicht auf ihr Land lassen werden. Zwar könnte Vattenfall dann den Antrag beim Landesbergamt stellen, dass dieses die Zustimmung stellvertretend erteilt, was die Behörde dann abwägen müsste (§ 40 BBergG). Ein Rechtsstreit wäre die wahrscheinliche Folge.

Mit einem schlichten Nein können wir Vattenfall und CCS stoppen!

 

Als verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger müssen wir deshalb unser Recht nutzen. Denn ohne Erkundung gibt es später auch keine Endlagerung von Kohlendioxid unter unserem Land. Laut dem Bundesberggesetz brauchen Firmen, die im Auftragvon Vattenfall, unser Land betreten wollen, eine Zustimmung des Eigentümers. Die Zustimmung kann durch den Eigentümer ohne Probleme und ohne Angaben von Gründen untersagt werden. Die Untersagung der Zustimmung kann schriftlich erteilt werden.
Musterbief unter Download